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FG Münster 07.11.2019 5 K 1768/19 U, Kommentierte Nachricht BBK 5/2020 S. 219

Umsatzsteuer | Fünfjährige Bindung bei Kleinunternehmern

Zwar ist ein Kleinunternehmer, der zur Regelbesteuerung optiert, fünf Jahre lang an seine Option gebunden und muss Umsatzsteuer abführen. Dieser Fünf-Jahres-Zeitraum beginnt aber nicht neu, wenn der Unternehmer nach Ablauf dieses Zeitraums zeitweilig wieder die Umsatzgrenze von 17.500 € überschreitet und anschließend wieder unterhalb von 17.500 € Umsätze erzielt.

Beispiel

U eröffnet [i]Beispiel für Bindungsfrist2006 ein Unternehmen und optiert zur Regelbesteuerung. Er gibt bis einschließlich 2016 Umsatzsteuererklärungen ab, in denen er die Umsatzsteuer anmeldet. In den Jahren 2011 und 2012 liegen seine Umsätze oberhalb der Umsatzgrenze von 17.500 €, in allen anderen Jahren darunter. Für 2017 möchte U Kleinunternehmer sein und beantragt in seiner Umsatzsteuererklärung den Wechsel zum Kleinunternehmer. Das Finanzamt meint...