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BFH 30.10.2019 IV R 59/16, BBK 4/2020 S. 165

Steuerrecht | Betriebsunterbrechung führt zum Verlust der gewerbesteuerlichen Unternehmensidentität

Der gewerbesteuerliche Verlustvortrag i. S. von § 10a GewStG geht unter, wenn es aufgrund einer Betriebsverpachtung zu einer einkommensteuerlichen Betriebsunterbrechung kommt. Es geht dann nämlich die Unternehmensidentität unter, die für den Fortbestand des Gewerbeverlustes Voraussetzung ist. Unbeachtlich ist, dass die Betriebsunterbrechung einkommensteuerlich nicht zu einer Betriebsaufgabe führt.

Wird durch [i]Unternehmensidentität bei Betriebsaufspaltungdie Betriebsverpachtung eine Betriebsaufspaltung begründet, geht zwar der vor der Betriebsverpachtung erwirtschaftete Verlust ebenfalls unter, weil die Unternehmensidentität infolge der Verpachtung wegfällt. Jedoch kann die Besitzpersonengesellschaft nun neue Verluste „aufbauen“. Nach dem aktuellen BFH-Urteil bleibt ihre Unternehmensidentität so lange bestehen, wie die sachliche und p...