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NWB Nr. 44 vom Seite 3485 Fach 27 Seite 4417

Finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber für die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer

von Dr. Peter Pulte, Duisburg

Abkürzungen: AFG - Arbeitsförderungsgesetz; AFdA - Anordnung zur Förderung der Arbeitsaufnahme; ABM - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme; A Reha - Anordnung über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter; SchwbG - Schwerbehindertengesetz; SchbAV - Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung; ZustVOSchwbG - Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem SchwbG.

I. Förderung der Arbeitsaufnahme


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Rechts-     Art der    Höhe der     Dauer der        Voraussetzungen
grundlage   Leistung   Leistung     Leistung
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§ 49 AFG    Einarbei-  Zuschuß      Bis zu 1/2       Für Arbeitnehmer
            tungs-     bis zu       Jahr; in         einschl. Schwerbe-
            zuschuß    30 % des     Ausnahmefäl-     hinderter und
                       tariflichen  len bis zu       Gleichgestellter
                       bzw. orts-   1 Jahr. Er-      (§§ 1, 2 SchwbG),
                       üblichen     folgt im An-     die eine volle
                       Ar...