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NWB Nr. 14 vom Seite 1277 Fach 27 Seite 4983

Neuregelung der Anrechnung von Entlassungsentschädigungen auf das Arbeitslosengeld

von Oberamtsrat Karl Seidelmann, Bonn

I. Vorbemerkung

Mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz hatte der Deutsche Bundestag die Anrechnung einer Abfindung/Entlassungsentschädigung auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld vom an neu geregelt (§ 115a AFG, § 140 SGB III) und ergänzend Übergangsvorschriften beschlossen, nach denen die - grundsätzlich ungünstigere - Neuregelung weitestgehend erst Anfang April 1999 praktisch wirksam werden sollte (§ 242x Abs. 3 AFG, § 427 Abs. 6 SGB III - vgl. dazu NWB F. 27 S. 4793 Ziff. IV, 1). Hierzu hatten jedoch die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, auf die sich die neue Bundesregierung stützt, eine inhaltliche Rechtsänderung vereinbart, deren Einzelheiten im Rahmen des sog. Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit festgelegt worden sind. Danach gilt im Grundsatz wiederum die bis zum maßgebliche Regelung (vgl. § 117 Abs. 2 AFG). Sie knüpft wieder an die Umstände an, unter denen das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis beendet worden ist und ermöglicht es abermals, durch rechtzeitig getroffene arbeitsrechtliche Handlungen die Berücksichtigung einer Abfindung bei der Festsetzung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu vermeiden.

II. Grundsätzlich...