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NWB Nr. 8 vom Seite 592

Welche Belege müssen eingereicht werden?

© fotomek – stock.adobe.comKinder sind teuer – keine Frage. Das Statistische Bundesamt hat die durchschnittlichen Kosten für ein Kind bis zum 18. Lebensjahr auf 126.000 € geschätzt. Und doch erscheint uns diese Aufforderung des Finanzamts zum Nachweis über das Schuldgeld für das Kind des Mandanten doch übertrieben.

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