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NWB Nr. 9 vom Seite 803 Fach 27 Seite 5113

Die Pflegeversicherung

von Dr. Andreas Marschner, Magdeburg

I. Einführung

Seit dem 1. 4. 1995 werden aus der sozialen Pflegeversicherung, die im SGB XI (= Art. 1 des PflegeVG) geregelt ist, die häuslichen (ambulanten), seit dem die stationären Leistungen der Pflegeversicherung erbracht. Die Pflegeversicherung ist damit einerseits der weitaus jüngste Sozialversicherungszweig der Bundesrepublik. Andererseits hat aber das mehrjährige Bestehen der Pflegeversicherung bereits dazu geführt, daß bestimmte Entwicklungen eingetreten sind, welche die Pflegeversicherung nicht mehr als ”Neuland” erscheinen lassen.

Deshalb erscheint es gerechtfertigt, im folgenden einen Überblick über die Pflegeversicherung zu geben, wie sie sich gegenwärtig darstellt. Im Rahmen dieses Überblicks werden bedeutsame Gesetzesänderungen und die wichtigsten Entscheidungen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung selbstverständlich berücksichtigt. Soweit es um die sozialpolitische Seite der Pflegeversicherung geht, sei an dieser Stelle nur auf folgendes hingewiesen: Nachdem die Pflegeversicherung lange Zeit im Schatten der gesetzlichen Krankenversicherung stand, gerät sie nun zunehmend in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses. ...