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BFH 26.09.2019 VI R 23/17, StuB 4/2020 S. 161

Einkommen-/Lohnsteuer | Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr

(1) Der Rabattfreibetrag erstreckt sich auf alle Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG (ehemaligen) Arbeitnehmern gewährt. Dies gilt auch dann, wenn die unentgeltlich oder verbilligt gewährten Freifahrtscheine aufgrund besonderer Nutzungsbestimmungen fremden Letztverbrauchern nicht angeboten werden (Parallelverfahren VI R 4/17 NWB XAAAH-39876 und VI R 7/19 NWB RAAAH-39878). (2) Mit dem Bezug der Freifahrtscheine ist der darin verkörperte geldwerte Vorteil unabhängig vom konkreten Fahrtantritt zugeflossen (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 8 Abs. 1, Abs. 3 EStG).

Praxishinweise

(1) Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG sind Waren oder Dienstleistungen, die ein Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses erhält und die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergeste...