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NWB Nr. 18 vom Seite 1489 Fach 27 Seite 5327

Die Rolle des medizinischen Gutachters im sozialgerichtlichen Verfahren

von Rechtsanwalt Dr. Klaus Louven, Präsident des Sozialgerichts a. D., Kempen

I. Einleitung - Problemdarstellung

Die Mediziner spielen im sozialgerichtlichen Verfahren eine bedeutsame Rolle. Etwa in der Hälfte aller Prozesse, insbesondere in Angelegenheiten der Rentenversicherung, Unfallversicherung, des Versorgungs- und Schwerbehindertenrechts werden medizinische Sachverständigengutachten eingeholt. Umso mehr erstaunt es, dass das Sozialgerichtsgesetz nur wenige Vorschriften dem Beweis durch Sachverständige widmet (§§ 106 Abs. 3 Nr. 4, 109 SGG) und im Übrigen in § 118 Abs. 1 SGG auf die Bestimmungen der ZPO über den Beweis durch Sachverständige (§§ 402 ff.) verweist.

Grund für die Einholung eines Gutachtens ist, dass der Sachverständige Sachkunde vermitteln soll, die dem Richter fehlt, die er aber für die Entscheidungsfindung braucht. So geht es z. B. um die Frage, welche Gesundheitsstörungen bei einem Kläger gegeben sind, die zu seiner verminderten Erwerbsfähigkeit führen können oder einen bestimmten Grad der Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz zur Folge haben, oder ob Gesundheitsstörungen Folge eines Arbeitsunfalls sind. Bei der Vermittlung medizinischer Sachkunde tritt das erste Problem auf: Das Gericht, die Beteiligten und ihre Bevollmächtigten müssen das Gutachten ver...