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OLG Saarbrücken 07.11.2019 4 U 3/19, NWB 9/2020 S. 610

Insolvenz | Kündigung eines Schuldenbereinigungsplans

Sofern ein im Insolvenzeröffnungsverfahren geschlossener Schuldenbereinigungsplan ein Kündigungsrecht für den Fall vorsieht, dass der Schuldner die im Plan übernommenen Pflichten nicht erfüllen sollte, kann nur von allen am Plan beteiligten Gläubigern gemeinschaftlich gekündigt werden.

Anmerkung:

Die Kündigung nur eines Gläubigers ist unwirksam und führt auch im unmittelbaren Verhältnis zwischen Kündigendem und Schuldner nicht zum Wegfall des Schuldenbereinigungsplans, es sei denn, der Plan sieht ausdrücklich [i]Gehrmann, Insolvenzverfahren, infoCenter, NWB BAAAB-05672 etwas anderes vor. Im Streitfall beantragte der Schuldner die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über sein Vermögen und schloss im Eröffnungsverfahren mit seinen drei Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan, der Ratenzahlungen und im Gegenzug einen Erlass der Restforde...