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NWB Nr. 5 vom Seite 279 Fach 27 Seite 5595

Erstes und Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-Gesetze)

von Joachim Kopp, Köln

Im August 2002 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission ”Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” ihre Vorschläge zu einer Reform der Arbeitsverwaltung und zu neuen Handlungsansätzen in der Arbeitsmarktpolitik vorgelegt. Seither sind die Empfehlungen der - nach ihrem Vorsitzenden, dem VW-Vorstandsmitglied Dr. Peter Hartz, benannten - ”Hartz-Kommission” Gegenstand kontroverser politischer Diskussionen um die richtigen Wege zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

Mit dem Ersten und dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. (BGBl 2002 I S. 4607 und S. 4621) hat der Gesetzgeber zum 1. 1. 2003 zunächst die Vorschläge der Kommission umgesetzt, die neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose erschließen sollen. Gleichzeitig soll durch strukturelle Änderungen im Bereich der Entgeltersatzleistungen eine finanzielle Entlastung der Bundesanstalt für Arbeit und des Bundes erreicht werden. Diesen Zielen dienen in erster Linie Neuregelungen im Recht der Arbeitsförderung und der Arbeitnehmerüberlassung sowie Rechtsänderungen in beschäftigungspolitisch relevanten Bereichen des Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrechts. Die Beratu...