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StuB 5/2020 S. 195

Anwendungsregelungen zu § 4j EStG

Das BMF hat für den VZ 2018 nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen bekannt gegeben (-g/17/10002 NWB HAAAH-42760).

Hintergrund: Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom (BGBl 2017 I S. 2074) wurde § 4j EStG eingeführt. Die Regelung sieht in Abs. 3 EStG ein (anteiliges) Abzugsverbot für Aufwendungen aus der Rechteüberlassung vor, soweit die korrespondierenden Einnahmen beim Gläubiger einer niedrigen Präferenzregelung unterliegen.

Entspricht diese Präferenzregelung jedoch dem sog. Nexus-Approach der OECD, greift das (Teil-)Abzugsverbot insoweit nicht (§ 4j Abs. 1 Satz 4 EStG). Grundlage für die Untersuchung anhand des sog. Nexus-Ansatzes stellt das Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) dar.

In dem Schreib...