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BFH 23.10.2019 VI R 9/17, Kommentierte Nachricht StuB 5/2020 S. 196

Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei freiwilligem Landtausch

(1) Für den freiwilligen Landtausch gelten einkommensteuerrechtlich dieselben Folgen wie beim Regelflurbereinigungs- und beim Baulandumlegungsverfahren. Der Austausch von Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs ist daher nicht nach den für den (freiwilligen) Tausch von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Grundsätzen des § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG zu beurteilen, sondern – soweit Wertgleichheit besteht – einkommensteuerrechtlich neutral. (2. NV) Zahlt ein Landwirt im Zeitpunkt der Anschaffung einen höheren Preis für ein Grundstück, als sich nach der amtlichen Richtwertkarte ergibt (sog. Überpreis), gilt auch in diesem Fall die Vermutung, dass der Teilwert den Anschaffungskosten entspricht (Anschluss an das NWB RAAAC-69458, BFH/NV 2008 S. 347). (3. NV) Eine Abschreibung auf den V...