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NWB Nr. 20 vom Seite 1553 Fach 28 Seite 959

Die Anwendung des Transparenzrichtlinie-Gesetzes auf Eisenbahnunternehmen

von Wolfgang Kunz, Bonn

I. Europäische Vorgaben

Auch in liberalisierten Märkten sind staatliche Fördermaßnahmen für nicht marktfähige Dienstleistungen möglich, wobei neben einem gemeinwirtschaftlichen Bereich auch ein Wettbewerbsbereich zu unterscheiden ist. Dabei kann es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen, wenn ein Unternehmen die zur Förderung der gemeinwirtschaftlichen Aufgaben gemachten Beihilfen im Wettbewerbsbereich verwendet. Das europäische Recht will solche Quersubventionierungen verhindern und eine Transparenz der Beihilfen schaffen.

Die Richtlinie 2000/52/EG der Kommission v. (ABl EG Nr. L 193 v. S. 75) zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen änderte die bisherige Richtlinie in erheblichem Umfang. Bislang waren nur die Mitgliedstaaten verpflichtet, in jährlichen Berichten die finanziellen Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und den öffentlichen Unternehmen offen zu legen. Die Richtlinie 2000/52/EG erweiterte aber den Anwendungsbereich auch hinsichtlich der Transparenz bei staatlichen Maßnahmen zugunsten von bestimmten Unternehmen. Um den Missbrau...