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NWB Nr. 3 vom Fach 29 Seite 851

Gerichtliche Überprüfung von Steuergesetzen

von Dr. Werner Hein, Richter am BFH, München

Möglichkeiten und Chancen - Beispiele aus dem EStG

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

I. Der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht

Gerichtlicher Rechtsschutz gegen Steuergesetze kann grundsätzlich nur vom BVerfG erlangt werden. Nur dieses Gericht ist befugt, nachkonstitutionelles Recht, also vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetze, für verfassungswidrig und nichtig zu erklären (§§ 78, 82 Abs. 1, 95 Abs. 3 BVerfGG). Vor der Anrufung des BVerfG muß aber zunächst der Finanzrechtsweg beschritten werden. Das FG und der BFH sind also Durchgangsgerichte, die einer Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit eines Steuergesetzes i. d. R. vorgeschaltet sein müssen.

1. Konkrete Normenkontrolle

Ein Weg zum BVerfG führt über die konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG. Jedes Gericht - also auch die FG und der BFH - ist befugt, die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu überprüfen und diese zu bejahen. Hält aber ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so hat es das bei ihm anhängige Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des BVerfG einzuholen. Das geschieht durch einen Vorlagebeschluß;...