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NWB Nr. 10 vom Seite 969 Fach 29 Seite 1015

Bundes-Angestelltentarifvertrag Ergebnis der Lohnrunde 1993

von Oberregierungsrat Manfred Petin, Düsseldorf

Am ist das Ergebnis der diesjährigen Lohnrunde, auf das sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes nach 3 Verhandlungsrunden am geeinigt hatten, endgültig abgestimmt worden. Die Vergütungstarifverträge, die das Datum tragen, sind am in Kraft getreten und sind frühestens zum kündbar. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf die alten Bundesländer einschl. Berlin (West).

I. Erhöhung der Angestelltenvergütung

Die Grundvergütungen, die Ortszuschläge, die Gesamtvergütungen und die Stundenvergütungen werden ab um 3,0 v. H. erhöht. Darüber hinaus werden die Kindererhöhungsbeträge im Ortszuschlag für das zweite und jedes weitere Kind in Höhe von bisher 20 DM, 30 DM und 40 DM um je 10 DM erhöht und für das erste Kind in den bereits erfaßten Vergütungsgruppen erstmals ein Kindererhöhungsbetrag von 10 DM ausgewiesen. Die Tabellen mit den Vergütungssätzen für die Zeit ab (Anlagen 1-6 zum Tarifvertrag) für Angestellte im Bereich des Bundes und im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die unter die Anlage 1a zum BAT fallen (Anlag...