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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 10 | Einnahmenüberschussrechnung: Unberechtigte Entnahmen aus dem Gesamthandsvermögen

Unberechtigte Entnahmen eines Mitunternehmers aus dem bereits vorhandenen oder realisierten Gesellschaftsvermögen führen wie Veruntreuungen durch einen Nichtgesellschafter bei der Mitunternehmerschaft zu einer Betriebsausgabe. Die (korrespondierende) Aktivierung eines Ersatzanspruchs der Personengesellschaft kommt nach einer aktuellen Entscheidung des BFH bei der Gewinnermittlung durch eine Einnahmenüberschussrechnung nicht in Betracht.

Eine Erwähnung wert ist auch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Einnahmenüberschussrechnung.

Im Streitfall hatte der Gesellschafter einer Personengesellschaft, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte, Beträge aus dem Vermögen der Gesellschaft auf sein privates Bankkonto überwiesen. Dazu war er jedoch nicht berechtigt gewesen. Die anderen Gesellschafter hatten dem nicht zugestimmt.

Die unberechtigte Entnahme aus dem bereits vorhandenen oder realisierten Gesamthandsvermögen führt bei der Mitunternehmerschaft zu einer Betriebsausgabe. So wie die Veruntreuungen durch einen Nichtgesellschafter. Wichtig ist insoweit die Klarstellung des VIII. Senats des BFH: Wird der Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt...