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13.03.2020 , NWB 12/2020 S. 819

Kurzarbeit | Schnelle Hilfen für Betriebe in Corona-Krise

Am ist das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld v.  in Kraft getreten. Es sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: Sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern – z. B. auf den Bereich von Leiharbeit.