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StuB 6/2020 S. 245

Einkommensteuer | Zur Doppelbesteuerung der Renten ab dem Jahr 2005

Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat der Gesetzgeber zum eine Neuregelung geschaffen, welche die vorgelagerte Rentenbesteuerung der Arbeitnehmer der nachgelagerten Besteuerung der Beamten angleichen soll. Im Beitrag von Schindler/Braun, NWB 2020 S. 784 NWB OAAAH-43786, wird gezeigt, dass diese Angleichung nicht gelungen ist, sondern die Rentner – insbesondere auch durch eine langfristige Doppelbesteuerung – benachteiligt sind.

Hinweis: Es ist somit allen Rentnern zu empfehlen, Einspruch einzulegen, dazu das Ruhen des Verfahrens nach § 363 AO zu beantragen und sich auf das angestrengte Musterverfahren beim FG Saarland unter dem Aktenzeichen 3 K 1072/20 zu berufen.