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NWB Nr. 44 vom Seite 4005 Fach 29 Seite 1281

Begrenzung der Nebentätigkeit von Beamten

von Prof. Dr. J. Vahle, Bielefeld

I. Einführung

Das Zweite Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz sollte ursprünglich als ein Artikel des Gesetzespakets zum Kampf gegen die Korruption im öffentlichen Dienst verabschiedet werden. Nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Protest der Berufsverbände hat der Gesetzgeber den entsprechenden Entwurf vom Korruptionsbekämpfungsgesetz (s. dazu NWB F. 19 S. 2291) abgekoppelt und gesondert in Kraft gesetzt. Ziel des Gesetzes sei weniger der Kampf gegen korrupte Amtsträger, sondern eine effektive(re) Kontrolle von Nebentätigkeiten von Beamten (gem. § 46 DRiG vorbehaltlich einer Sonderregelung auch von Bundesrichtern). Das Gesetz soll ausweislich der Begründung (s. BT-Drucks. 13/8079 v. S. 14) das Vertrauen des Bürgers in die Integrität des Staates und seiner Beschäftigten festigen. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt erfordere es darüber hinaus, Nebentätigkeiten von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes soweit wie möglich einzuschränken. Daher müsse das Nebentätigkeitsrecht generell verschärft werden.

II. Die Regelungen im einzelnen

1. Unmittelbar für Bundesbeamte geltende Vorschriften

a) Genehmigungsbedürftige Nebentätigkeiten

Die Übernahme einer N...