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NWB Nr. 13 vom Beilage Seite 1

Gegenstand, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Bilanzberichtigung

Korrektur eines falschen Bilanzansatzes bei erfolgsneutralen und erfolgswirksamen Fehlern

Udo Cremer

[i]Arslan, Bilanzberichtigung, Grundlagen, NWB WAAAE-35007 Ist ein Ansatz in der Bilanz unrichtig, kann der Steuerpflichtige den Fehler durch eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt berichtigen. Ein Ansatz in der Bilanz ist dann unrichtig, wenn er gegen zwingende Vorschriften des Einkommensteuerrechts oder des Handelsrechts oder gegen die einkommensteuerrechtlich zu beachtenden handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verstößt.

I. Gegenstand der Bilanzberichtigung

[i]Unzulässiger Ansatz von Wirtschaftsgütern sowie Rechnungsabgrenzungsposten ...Der Steuerpflichtige darf die Vermögensübersicht (Bilanz) auch nach ihrer Einreichung beim Finanzamt ändern, wenn Bilanzansätze handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder/und steuerlichen Vorschriften über die Bilanzierung und Bewertung von Wirtschaftsgütern widersprechen und damit falsch sind (Falterbaum/Bolk/Reiß/Kirchner, Buchführung und Bilanz, 22. Aufl. 2015, S. 1213). Dabei bezieht sich eine Bilanzberichtigung auf den unrichtigen (= unzulässigen) Ansatz von Wirtschaftsgütern (aktive und passive Wirtschaftsgüter einschließlich Rückstellungen) sowie Rechnungsabgrenzungsposten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach und bezieht damit auch die Berichtigung der Gewinn- und [i]... sowohl dem Grunde als auch der Höhe nachVerlustrechnung ein, weil sie ...

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