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NWB 13/2020 S. 888

Insolvenz (Corona-Krise) | Gesetzesinitiative zugunsten von Unternehmen

Die Bundesregierung hat angekündigt, verschiedene Instrumente zur Stützung der Liquidität von Unternehmen bereitzustellen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Epidemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Da aus organisatorischen und administrativen Gründen nicht sichergestellt ist, dass derartige Hilfen rechtzeitig innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht bei den Unternehmen ankommen werden, bereitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum vor. Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen oder ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverh...