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NWB Nr. 5 vom Fach 30 Seite 679

Das Versteigerergewerbe (§ 34b GewO)

von Dr. Peter Brandis, Neuss

Geltungsbereich: Bundesgebiet und Berlin (West).

I. Einleitung

Die gesetzliche und verordnungsrechtliche Regelung des Versteigerergewerbes hat Tradition. Der Wunsch, die verschiedenartigen Interessenlagen der an einer Versteigerung beteiligten Personen (Auftraggeber, Versteigerer, Käufer) und auch mittelbar betroffener Kreise (etwa dem Einzelhandel) zu einem Ausgleich zu bringen, führte stets zu einer umfangreichen Beschreibung der Rechte und Pflichten des Versteigerers (s. auch BT-Drucks. 3/1304, Anhang, S. 3).

Dabei galt es auch, Mißbrauchsmöglichkeiten einzuschränken, die sich gerade bei einer Versteigerung eröffnen. Denn die gleichzeitige Aufforderung an mehrere Personen, ihrerseits (Kauf-)Vertragsangebote (Gebote, Übergebote) im gegenseitigen Wettbewerb abzugeben, die durch den Zuschlag des Versteigerers angenommen werden (§ 156 BGB), birgt nicht nur Reiz und Attraktivität für einen (redlichen) Käufer.

II. Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage des Versteigerergewerbes ist § 34b GewO, der in dem Gesetzesabschnitt ”Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung” die Tätigkeit des einzelnen Gewerbetreibenden einer besonderen Genehmigungspflicht unterstellt (dazu ...