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BFH 18.07.2019 VII R 9/19 (VII R 4/09), StuB 7/2020 S. 286

Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

Hat das BVerfG entschieden, dass eine Steuerrechtsnorm mit Bestimmungen des GG unvereinbar ist und die Fortgeltung S. 287der Vorschrift bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber angeordnet, und wird deshalb ein Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, entspricht es billigem Ermessen, der Finanzbehörde die Verfahrenskosten aufzuerlegen (Bezug: § 143 Abs. 1, § 138 Abs. 1 FGO).

Praxishinweise

(1) Im entschiedenen Fall hatte das , 2 BvL 5/11, 2 BvL 4/13 NWB SAAAH-07546 (BGBl 2019 I S. 313) Vorschriften des Biersteuergesetzes für verfassungswidrig erachtet, aber bis zum Inkrafttreten einer Gesetzesänderung für weiter anwendbar erklärt. Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom - VI R 140/90 NWB YAAAA-71928, BStBl 2003 II S. 719) muss sich die nach billigem Ermessen zu treffende Kostenentscheidun...