Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 25 | Kfz-Steuer: Befreiung für Schwerbehinderte kann nachträglich vom Erben beantragt werden

Die Kfz-Steuerbefreiung für Schwerbehinderte kann bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung auch noch nach dem Tod des Schwerbehinderten rückwirkend von dessen Erben beantragt werden. Es handelt sich insoweit nach einer erstinstanzlichen Entscheidung des FG Baden-Württemberg um kein höchstpersönliches Antragsrecht des verstorbenen Fahrzeughalters, das nicht auf dessen Rechtsnachfolger übergehen kann.

Ein anhängiges BFH-Verfahren zur Kfz-Steuer ist auch noch einen Hinweis wert. Konkret geht es um die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte.

Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs muss entscheiden: Kann die Befreiung von der Kfz-Steuer auch noch nach dem Tod des Behinderten von dessen Erben beantragt werden?

Das Hauptzollamt hatte argumentiert: Die Steuerbefreiung sei ein höchstpersönliches Recht und könne nicht auf die Erben übergehen. Nach dem Tod des Fahrzeughalters könne auch der Zweck der Befreiung, sprich die Förderung der Mobilität behinderter Menschen, nicht mehr erreicht werden.

Das FG Baden-Württemberg hat das erfreulicherweise anders gesehen. Die Forderungen aus dem Steuerschuldverhältnis würden auf den Gesamtrechtsnachfol...