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NWB Nr. 10 vom Seite 771 Fach 30 Seite 1015

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

von Dr. Rainer Hartmann, Bonn

I. Bedeutung der HOAI

Seit ihrem Erlaß im Jahre 1976 ist die HOAI mehrfach geändert worden, zuletzt durch die 5. ÄndV. Schwerpunkte der letzten Novellierung waren Anhebungen fast aller Honorartafeln und höhere Stundensätze. Diese Änderungen waren an sich als grundlegende Verbesserungen der seit 1976 weitgehend unverändert gebliebenen Honorartafeln gedacht gewesen. Sie sind jedoch in ihrem Ausmaß nicht nur weit hinter den (durch Gutachten gestützten) Vorstellungen der Auftragnehmerseite zurückgeblieben, sondern stellen Architekten und Ingenieure schlechter als vergleichbare Gruppen freier Berufe. Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung vorgeschlagenen zahlenmäßig geringfügigen Honorarerhöhungen sogar noch zurückgeschraubt. Inzwischen geht die Diskussion um die Aufnahme stärkerer Anreize für kostensparendes Bauen und um die Abkoppelung der Honorare von der Bausumme als Bemessungsgrundlage für die Honorare. Dies soll mit der 6. ÄndV angestrebt werden, die die Bundesregierung derzeit vorbereitet.

Ihrem Wesen nach stellt die HOAI zwingendes Preisrecht dar. Zwar richtet sich die Entstehung des Honoraranspruchs selbst und dessen vertragsrechtlic...