Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 170/19 EFG 2020 S. 620 Nr. 8

Gesetze: UStG § 4 Nr 21; UStG § 4 Nr 21 Buchst a DBuchst bb; EGRL 112/2006 Art 132

Keine Steuerbefreiung für Umsätze einer Kampfsportschule

Leitsatz

  1. Für die Umsätze einer Kampfsportschule kommt grundsätzlich weder eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i) MwStSystRL noch nach § 4 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) UStG in Betracht.

  2. Eine Steuerbefreiung scheidet in diesem Fall selbst dann aus, wenn der Unternehmer über eine entsprechende Bescheinigung der Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) UStG verfügt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2020 S. 1169 Nr. 19
EFG 2020 S. 620 Nr. 8
KÖSDI 2020 S. 21768 Nr. 6
UStB 2020 S. 175 Nr. 6
VAAAH-45933

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen