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BBK Nr. 8 vom

Berechnung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

Elektronische Arbeitshilfe zur Ermittlung der Kürzungsbeträge

Rüdiger Happe

§ 4 Abs. 4a EStG schränkt die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben erheblich ein. Allerdings kann der Unternehmer durch rechtzeitige Maßnahmen diese Abzugsbeschränkungen verhindern oder zumindest minimieren. Der Beitrag zeigt die Grundlagen der Vorschrift auf und gibt Hinweise, wie mit der NWB Arbeitshilfe eine Berechnung der Kürzungsbeträge schnell und einfach erfolgen kann, um nicht von der Berechnung des Finanzamts überrascht zu werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Anwendungsbereich und Schuldzinsen zur Finanzierung von Anlagevermögen

Die Abzugsbeschränkung für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG gilt nur für die Gewinneinkunftsarten, d. h. für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus selbständiger Arbeit, unabhängig davon, ob diese von Einzelunternehmern oder Personengesellschaften erzielt werden.

Von der Abzugsbeschränkung ausgenommen sind Schuldzinsen, die der Finanzierung von Anlagevermögen dienen. Darunter fallen auch Zinsen für die Finanzierung von Zinsen für Investitionsdarlehen, nicht aber die Finanzierung von Umlaufvermögen, das im Rahmen der Betriebseröffnung erworben und fremdfinanziert wurde.

Wird ein Darle...