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BFH 29.10.2019 IX R 10/18, NWB 15/2020 S. 1024

Einkommensteuer | Wertpapiere i. S. des § 20 EStG und i. S. des § 23 EStG – Veräußerung von Tickets für das Finale der UEFA Champions League als privates Veräußerungsgeschäft

Mit hat der BFH entschieden, mit der Veräußerung von Wertpapieren, die nicht zu Einkünften i. S. des § 20 EStG führen, werde der Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG erfüllt, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Die Auffassung, wonach die Besteuerung von Wertpapieren seit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v.  (BGBl 2007 I S. 1912) abschließend in § 20 EStG geregelt sei, teilt der BFH nicht. Weist ein entsprechendes Wertpapier ein Wertsteigerungspotential auf, handelt es sich darüber hinaus nicht um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs, welcher nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG aus der Steuerbarkeit ausgenommen wird.

Einordnung:

Das Urteil ist insofern von grundsätzlicher Bedeutung, als höchstrichterlich geklärt wird, dass mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 Wertpapiere nicht generell aus dem Anw...