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NWB Nr. 28 vom Seite 2653 Fach 30 Seite 1285

Grenzen der Steuerberaterhaftung bei rechtlichen Gestaltungsalternativen

von Rechtsanwalt Stefan Neumann, Dipl.-Finanzwirt (FH), Karlsruhe

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I. Leitsätze (nicht amtlich)

1. Bei der Abgabe und Erstellung der Steuererklärungen hat der Steuerberater die vertragliche Nebenpflicht, seine Mandanten vor Schaden zu bewahren und auf Fehlentscheidungen, die für ihn offen zu Tage liegen, hinzuweisen (BGH, NJW 1995 S. 958).

2. Der Steuerberater haftet aus schuldhafter Verletzung des Steuerberatungsvertrages nur, wenn er den Auftraggeber über die bei der Bearbeitung auftauchenden steuerrechtlichen Fragen nicht belehrt, die in unmittelbarer Beziehung zu der von ihm übernommenen Aufgabe stehen.

3. Eine Hinweispflicht auf eine steuerschädliche Gestaltungsform des Vorberaters besteht nur, soweit eine offensichtliche steuerliche Fehlentscheidung vorliegt.

II. Sachverhalt

Der Kläger Ziff. 1 betreibt als Einzelunternehmen ein Baugeschäft. Im Jahr 1985 gründete er zusammen mit seiner Ehefrau, der Klägerin Ziff. 2, eine Grundstücksgesellschaft (Wohnbau-GdbR), welche Grundstücke erwarb und mit der Erstellung von Rohbauarbeiten den Kläger Ziff. 1 beauftragte. Der weitere Ausbau und die Fertigstellung der Objekte wurde von Drittfirmen ausgeführt. Die schlüsselfertigen Häuser wurde...