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StuB 8/2020 S. 318

Höhere Gebäude-AfA bei tatsächlich kürzerer wirtschaftlicher Restnutzungsdauer möglich

Das Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude unter Berücksichtigung von Modernisierungen gem. Anlage 4 der Sachwertrichtlinie ist ein geeignetes Verfahren zur Ermittlung der kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes im Rahmen der AfA-Bemessung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Eines Bausubstanzgutachtens bedarf es hierfür nicht (FG Düsseldorf, nrkr. Urteil vom - 3 K 3307/16 F NWB DAAAH-34161; Revision anhängig unter BFH-Az.: IX R 25/19).

Das Verfahren zur Ermittlung des Abnutzungsvorrats von Baustoffen (ERAB) stellt kein sachgerechteres Verfahren für die Ermittlung der Nutzungsdauer eines Gebäudes i. S. des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG dar.

Hintergrund: Gebäude-AfA bei verkürzter Restnutzungsdauer: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG lässt bei Gebäuden eine AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer zu, wenn abweichend von der gesetz...