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StuB 8/2020 S. 327

Anwendung von BMF-Schreiben – Positivlisten

Das BMF hat die aktuellen Positivlisten der BMF-Schreiben sowie der Gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum ergangen sind, veröffentlicht ( NWB PAAAH-45037).

Für Steuertatbestände, die nach dem verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste (Anlage 1, gemeinsame Positivliste der BMF-Schreiben und Gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder) aufgeführt sind. Die nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben werden für nach dem verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben.

Für vor dem verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der P...