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FG Münster Urteil v. - 10 K 1848/16 K,G,F EFG 2020 S. 749 Nr. 10

Gesetze: InvStG 2004 § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g; EStG § 6 Abs. 1; InvStG 2004 § 3 Abs. 3

Teilwertabschreibung: Beteiligung

Keine Auswirkung eines passiven steuerlichen Ausgleichspostens auf eine spätere TWA der Fondsbeteiligung

Leitsatz

Die Bildung eines passiven steuerlicher Ausgleichspostens, der für von einem Investmentfond mitgeteilte AfA-Beträge (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g, § 3 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004) gewinnmindernd gebildet worden war, steht einer späteren Teilwertabschreibung bezüglich der Fondsbeteiligung nicht entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 1198 Nr. 21
DStR 2020 S. 10 Nr. 34
DStRE 2020 S. 1034 Nr. 17
DStZ 2020 S. 514 Nr. 14
DStZ 2020 S. 552 Nr. 15
EFG 2020 S. 749 Nr. 10
KÖSDI 2020 S. 21930 Nr. 10
NWB-EV 2020 S. 177 Nr. 5
VAAAH-46662

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