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FG Münster Urteil v. - 12 K 2686/16 E EFG 2020 S. 649 Nr. 9

Gesetze: EStG § 91; EStG § 10a Abs. 1 Satz 1

Sonderausgaben

Kein Sonderausgabenabzug für Beiträge zu einer sog. Riester-Rente bei verspäteter Datenübermittlung

Leitsatz

Ein Sonderausgabenabzug für Beiträge zu einer sog. Riester-Rente eines Besoldungsempfängers, der die Einwilligung in die Datenübermittlung an die ZfA erst nach Ablauf der Zweijahresfrist erteilt hat, scheidet aus.

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 6 Nr. 33
DStRE 2020 S. 1098 Nr. 18
EFG 2020 S. 649 Nr. 9
ErbStB 2020 S. 150 Nr. 6
JAAAH-46666

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