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OLG Hamburg 31.01.2020 11 U 90/19, NWB 19/2020 S. 1402

Insolvenz | Begrenzte Außenhaftung des Kommanditisten

Im Falle der Herabsetzung des Haftkapitals ist eine vormals begründete Außenhaftung des Kommanditisten für Altverbindlichkeiten (entsprechend § 160 HandelsgesetzbuchHGB) auf fünf Jahre begrenzt. Für den Fristbeginn des § 160 HGB ist nicht erst auf die spätere Eintragung der Herabminderung der Haftsumme in das Handelsregister abzustellen, wenn die Gläubiger bereits zuvor positive Kenntnis von der Herabsetzung des Haftkapitals hatten.

Anmerkung:

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Publikums-KG nimmt die Kommanditistin der Schuldnerin unter dem Gesichtspunkt der nach Rückgewähr von Ausschüttungen wiederaufgelebten Außenhaftung in Anspruch. Im Kern streiten die Parteien darum, wie sich eine zwischenzeitlich erfolgte Herabsetzung der Haftsumme der [i]Müller, NWB 36/2019 S. 2653Kommanditisten auf deren Haftung ausgewirkt ...