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BBK Nr. 10 vom Seite 476

Unternehmensinterne Auswertung des Jahresabschlusses

Steuerungsimpulse durch adressatenorientierte Analyse und Kommentierung

Dr. Klaus Wolf

[i]Wolf, Planung und Vorbereitung der Jahresabschluss-Erstellung, BBK 4/2020 S. 187 NWB SAAAH-42016 Der Jahresabschluss ist nicht nur die Basis für die Gewinnermittlung der Anteilseigner, sondern eine der wichtigsten Informationsquellen für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Seine Qualität abzusichern und die Inhalte adressatenorientiert aufzubereiten und zu präsentieren, sind die wesentlichen Ziele einer unternehmensinternen Analyse und Kommentierung des Jahresabschlusses. Der Beitrag zeigt eine mögliche Vorgehensweise und die hierfür notwendigen Methoden auf. Veranschaulicht werden zudem verschiedene inhaltliche Bausteine entlang der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Cashflow Statement. Anmerkungen zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem runden die Ausführungen ab.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Zielsetzungen

Dem Jahresabschluss kommen insbesondere zwei Aufgaben zu: Einerseits umfasst die Zahlungsbemessungsfunktion die Ermittlung des handelsrechtlich ermittelten und ausschüttbaren Jahresüberschusses als Grundlage für die Gewinnverwendung der Gesellschafter bzw. Aktionäre. Andererseits zielt die Informationsfunktion des Jahresabschlusses auf eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (vor allem im Lagebericht beschrieben) ab.

[i]Wesentliches Ziel: Erklärung des JahresabschlussesDaran anknüpfend leiten sich die Ziele einer unternehmensinternen Analyse und Kommentierung ab. Während die Analyse zum vertiefenden Verständnis wie auch zur Plausibilisierung der Positionen der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Cashflow-Rechnung beiträgt, dient die Kommentierung einer adressatenorientierten Aufbereitung und Erklärung des Jahresabschlusses. Es gilt, die Auswirkungen wesentlicher Geschäftsvorfälle und Sachverhalte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage transparent zu machen. S. 477

Die Vermögenslage [i]Erläuterung der VFE-Lage sowie der Ursache-Wirkungszusammenhängedrückt aus, welche Vermögensgegenstände und Schulden ein Unternehmen zum Bilanzstichtag rechtlich bzw. wirtschaftlich anzusetzen hat. Die Residualgröße zeigt, wie „reich“ oder „arm“ das Unternehmen ist.

Im Mittelpunkt der Finanzlage steht die Auseinandersetzung mit der Kapitalflussrechnung. Aus ihr gehen die Herkunft und Verwendung der eingesetzten Mittel sowie Fristigkeiten hervor. Sie ist damit letztlich ein Indikator für die Liquidität und Zahlungssolidität des Unternehmens.

Schließlich lässt sich aus der Ertragskraft die Fähigkeit ableiten, aktuell und in Zukunft Gewinne erwirtschaften zu können.

Die Kommentierung ist weniger an der „Technik“ der Bilanzierungsvorgaben auszurichten (z. B. „Vorräte als Aktivposten sanken → Cashflow stieg“), als vielmehr an den betriebswirtschaftlichen Sachverhalten sowie den Ursache-Wirkungszusammenhängen, z. B. „infolge einer erhöhten Marktnachfrage sanken unsere Vorräte. Dies wirkte sich positiv im Cashflow aus.“

II. Zielgruppen

1. Leiter des Rechnungswesens

[i]Qualitätsabsicherungen für den Leiter RechnungswesenAus der Sicht des Leiters Rechnungswesen/Bilanzierung dient die unternehmensinterne Analyse und Kommentierung folgenden Zielsetzungen:

  • Qualitätssicherung: Die Tätigkeiten stellen eine zusätzliche qualitätssichernde Maßnahme dar. Gleichwohl lassen sich die Erkenntnisse der Analyse außerdem für bilanzpolitische Überlegungen verwenden; ihre tiefer gehende Erläuterung steht aber nicht im Mittelpunkt der hiesigen Ausführungen.

  • Ableitung von Korrektur- bzw. Handlungsbedarfen: Mit den Überprüfungen lassen sich zum einen Korrekturbedarfe aufdecken, die eine unmittelbare Berichtigung im aktuellen Buchwerk erfordern (z. B. Auflösung von Verbindlichkeiten aus Vorjahren, die bereits verjährt sind). Zum anderen lassen sich Handlungsbedarfe erkennen, die einer grundsätzlichen Änderung im Prozess (z. B. Einführung einer jährlichen Überprüfung von Verbindlichkeiten aus Vorjahren) oder der Methodik (z. B. Berücksichtigung einer Abzinsung mehrjähriger Verbindlichkeiten) bedürfen.

  • Dokumentation der Sorgfaltspflicht: Mit der Erstellung einer umfassenden Analyse und Kommentierung gehen regelmäßig angemessene Kontrollhandlungen unter der Verantwortung des Leiters Rechnungswesen/Bilanzierung einher. Diese unterstützen in der Erfüllung der Sorgfaltspflicht.

  • Werbung und Kommunikation: Die Kommentierung des Jahresabschlusses ist letztlich das Endprodukt der Analysetätigkeit. Es ist zum einen ein Werbeinstrument für die Arbeit des Rechnungswesens bzw. der Bilanzabteilung. Zum anderen lässt es sich für die Kommunikation in diversen unternehmensinternen (z. B. Geschäftsführung und Aufsichtsgremien) und -externen Stellen (z. B. Banken) nutzen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die adressatenorientierte Aufbereitung der Informationen. S. 478

2. Geschäftsführung

[i]Informationspaket für die GeschäftsführungDer Geschäftsführung und -aufsicht dienen die unternehmensinterne Analyse und Kommentierung des Jahresabschlusses in zweierlei Hinsicht: Einerseits lässt sie sich als Nachweis für deren Überwachungspflicht verstehen. Diesen Zweck kann die Kommentierung unterstützen, indem sie die Buchführung und Bilanzierung erläutert und als Beleg für die sorgfältige Aufstellung des Jahresabschlusses bzw. für die Kontenführung im Sinne von handelsrechtlichen Vorgaben verstanden wird.

Andererseits steht der Unternehmensleitung ein (standardisiertes) Informationspaket für eigene Verpflichtungen zur Verfügung. Zugleich kann die Kommentierung eine Möglichkeit sein, komplexe (Bilanzierungs-)Sachverhalte gegenüber den Adressaten zu qualifizieren.

3. Abschlussprüfer

Auch die Übergabe der [i]Vertrauensförderung beim Abschlussprüferunternehmensinternen Analyse und Kommentierung an den Abschlussprüfer bringt Vorteile. Es lässt sich ein Effizienzgewinn beobachten. Einige Rückfragen sind infolge des Informationspakets obsolet. Der Prüfer kann sich bestimmte Erkenntnisse zu eigen machen und in seinen unabhängigen Prüfungshandlungen darauf aufbauen.

Hinweis:

Die Offenheit im Umgang mit diesen Informationen stellt ferner nicht nur eine vertrauensfördernde Maßnahme dar, sondern eröffnet die Möglichkeit, zusätzliche Hinweise vom Prüfer zu erhalten, die dem Unternehmen weitere Bilanzierungssicherheit geben.

4. Stakeholder

Vereinzelt informieren [i]Informationsversorgung der StakeholderUnternehmen weitere interne oder externe Stakeholder. Erwähnenswert sind der Betriebsrat oder sonstige überwachende Funktionen. Hierfür lassen sich die interne Analyse und Kommentierung ebenfalls heranziehen. Insbesondere die Darstellung der allgemeinen wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, wesentliche Sachverhalte im Geschäftsjahr sowie die Herleitung von Sonderzahlungen werden hierdurch transparent und nachvollziehbar. Schließlich lassen sich die Analyse und Kommentierung zudem für die Information von Banken und Versicherungen nutzen.

III. Vorgehensweise und Methodik

Die unternehmensinterne [i]Vorgehensweise und ZeitrahmenAnalyse und Kommentierung überlappen sich zeitlich teilweise mit der Erstellung des Jahresabschlusses. Erkannte Korrekturbedarfe lassen sich somit noch im aktuellen Buchwerk berücksichtigen. Die vollumfängliche Fertigstellung findet i. d. R. jedoch im Nachgang statt, regelmäßig aber vor der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Eine weitere Möglichkeit ist, die Analysearbeiten bereits unterjährig durchzuführen. Dies eröffnet neben einer flexibleren Zeitgestaltung – falls nötig – mehr Spielräume für eine umfassende Remedierung festgestellter Unrichtigkeiten.

Die Datenbasis der [i]DatenbasisAnalyse und Kommentierung entstammt direkt dem ERP- bzw. dem verwendeten IT-Konsolidierungssystem. Ansatzpunkt ist die zuletzt bearbeitete Buchungsperiode, um sämtliche (finalen Anpassungs-)Buchungen noch mit zu berücksichtigen. Dafür sollte ein Abzug der Konten des Hauptbuchs dienen; Details lassen sich bei Bedarf den jeweiligen Nebenbüchern (z. B. Anlagenbuchhaltung oder Kreditoren) zusätzlich entnehmen.S. 479