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BFH 03.12.2019 VIII R 43/18, StuB 10/2020 S. 400

Einkommensteuer | Steuerbarkeit des Entzugs von Aktien aufgrund einer Kapitalherabsetzung auf Null samt Bezugsrechtsausschlusses für die anschließende Kapitalerhöhung

Der Verlust aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien durch eine Kapitalherabsetzung auf Null samt Bezugsrechtsausschlusses für die anschließende Kapitalerhöhung auf der Grundlage eines Insolvenzplans ist in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG als Aktienveräußerungsverlust steuerbar.

Praxishinweise

(1) Im Urteilsfall war die Klägerin, eine Depotgemeinschaft in der Rechtsform einer GbR, Inhaberin von Namensaktien einer AG und erzielte daraus Einkünfte aus Kapitalvermögen. Über das Vermögen der AG wurde später das Insolvenzverfahren eröffnet, das Grundkapital der AG wurde auf 0 € herabgesetzt, die Anteile der Aktionäre gingen unter und wurden im Jahr 2012 aus dem Depot der Klägerin ausgebucht. In der Insolvenz der AG ist eine sanierende Kapit...