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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 5 K 95/17 EFG 2020 S. 1034 Nr. 15

Gesetze: AO § 153 ; AO § 169 Abs. 2 S. 3; AO § 171 Abs. 7 ; AO § 171 Abs. 9

Abgabenordnung: Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben

Leitsatz

1. Eine Anzeige i.S.v. § 171 Abs. 9 AO setzt die Erkennbarkeit des Willens des Steuerpflichtigen voraus, eine Korrektur des Steuerbescheids veranlassen zu wollen.

2. § 171 Abs. 7 AO ist auch in Bezug auf Steuerhinterziehung der Erben anwendbar.

3. Eine Vervielfältigung der verlängerten Festsetzungsfrist gem. § 169 Abs. 2 S. 2 AO im Falle einer Steuerhinterziehung seitens des Erblassers und einer späteren Steuerhinterziehung durch Unterlassen seitens der Erben findet nicht statt.

4. Zum Beginn der Strafverfolgungsverjährung im Falle einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Nacherklärung gem. § 153 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 1034 Nr. 15
ErbStB 2020 S. 190 Nr. 7
DAAAH-48664

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