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NWB 21/2020 S. 1530

Sozialschutz-Paket II | Bundesrat stimmt Gesetz zu

Der Bundesrat hat dem sog. Sozialschutz-Paket II zugestimmt, das der Bundestag am beschlossen hatte. Es sieht u. a. eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds vor. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem vierten Monat um 10 auf 70 %. Arbeitnehmer/innen mit Kindern erhalten weitere 7 % mehr. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 % oder 87 % für Haushalte mit Kindern. Außerdem weitet das Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter aus: Ab dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Alle Regelungen gelten bis zum Jahresende. Erl...