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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 5 K 24/19 EFG 2020 S. 985 Nr. 14

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c

Kindergeld für ein vor Beginn der Ausbildung erkranktes Kind

Leitsatz

Ein Kind, das ausbildungswillig ist, aber infolge einer Erkrankung daran gehindert ist, sich ernstlich um eine Berufsausbildung zu bemühen, ist ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und hat deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG einen Anspruch auf Kindergeld.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 985 Nr. 14
EStB 2020 S. 411 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2020 S. 1982
RAAAH-49196

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