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NWB Nr. 23 vom Seite 1711

Begründung von Neuverpflichtungen der GmbH durch den Geschäftsführer in der Krise der Gesellschaft

Neugläubigerforderungen kein Schaden i. S. des § 43 Abs. 2 GmbHGOLG München 23 U 2916/17

Dr. Christian Bosse

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH in der Krise ist eine der größten Gefahren aus der operativen Tätigkeit eines Organmitglieds. [i]Bosse, NWB 22/2018 S. 1618Oft wird die finanzielle Lage der Gesellschaft zwar erkannt, in der Hoffnung auf eine wirtschaftliche Erholung aber nicht rechtzeitig ein Insolvenzantrag gestellt. Das nachfolgend kommentierte Urteil des Oberlandesgerichts München (, NWB JAAAH-35371) zeigt die einschneidenden haftungsrechtlichen Folgen nochmals mit aller Deutlichkeit auf.

I. Gefahrensituationen für den Geschäftsführer in der Krise der Gesellschaft

[i]Gründe für den Anstieg der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme von GmbH-GF In der Praxis ist seit einigen Jahren ein Anstieg der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme von GmbH-Geschäftsführern zu beobachten. Als Gründe hierfür werden die vermehrte Zahl von Insolvenzen im Gefolge der weltweiten Wirtschaftskrise, die bisweilen fehlende Sensibilität der Geschäftsführung im Hinblick auf die von ihr zu beachtenden Pflichten sowie die durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) hinzugekommenen Verschärfungen der Geschäftsführerhaftung genannt. Es darf davon ausgegangen werden, dass die durch die COVID-19-P...