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StuB 12/2020 S. 479

Abzinsungszinssätze für Mai 2020

Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Mai 2020 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.

Nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Hinweis: Die Abzinsungssätze sind abrufbar unter http://go.nwb.de/w33if.