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StuB 12/2020 S. 488

GmbH & Co. KG: Treuwidrige Entlastung des Geschäftsführers

Hinsichtlich der Frage, ob der Geschäftsleitung die Entlastung erteilt wird, kommt den Gesellschaftern zwar grds. ein weiter Ermessensspielraum zu, der aber nach Lage des Einzelfalls auch eine bestimmte Ausübung des Gesellschafterstimmrechts gebieten kann. Vor diesem Hintergrund ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung regelmäßig dann nichtig, wenn keine andere Entscheidung als die Versagung denkbar ist, weil dem Geschäftsführer gravierende Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind und der Gesellschaft dadurch ein erheblicher Schaden zugefügt wurde (OLG Frankfurt/M., Urteil vom - 5 U 21/18).

Praxishinweise

Im Streitfall war die Entlastung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH der KG treuwidrig, weil die Gesellschafter verpflicht...