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StuB 12/2020 S. 488

Zur Beseitigung einer Gläubigerbenachteiligung

Hat die Gesellschaft ein Darlehen ihrem Gesellschafter teilweise erstattet, wird die damit verbundene Gläubigerbenachteiligung durch eine nachfolgende Zahlung des Gesellschafters an die Gesellschaft nicht beseitigt, wenn der Gesellschaft in diesem Umfang eine weitere Darlehensforderung gegen den Gesellschafter zusteht ( NWB SAAAH-38819).

Praxishinweise

Zwar ist zwischen den Parteien unstreitig, dass der Schuldnerin im Dezember 2013 eine Darlehensforderung von 4,5 Mio. € gegen die Gesellschafter zustand. Während der Darlehenshöchstbetrag nach Darstellung des Insolvenzverwalters unbegrenzt oder allenfalls auf 20 Mio. € beschränkt war, belief sich nach dem Sachvortrag der Gesellschafter der Darlehenshöchstbetrag auf 16 Mio. €, war aber infolge zwischenzeitlich...