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NWB EV 7/2020 S. 221

Europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde

Die EU-Kommission hat am 7. Mai ihren Aktionsplan gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung näher ausgeführt. Dessen Konsultation läuft noch bis zum . Teil des Maßnahmen-Pakets ist eine unmittelbar anwendbare EU-Geldwäscheverordnung, die die Geldwäscherichtlinie EU/2015/849 (geändert durch Richtlinie EU/2018/843) teilweise ersetzt. Außerdem will die EU-Kommission eine zentrale Europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde. Ein Paket mit entsprechenden Gesetzesvorschlägen ist für das erste Quartal 2021 geplant.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin begrüßt zwar die Kernaussagen des Aktionsplans; hält dafür aber einen belastbaren einheitlichen EU-Rechtsrahmen für nötig. Ein Eckpfeiler darin wäre eine möglichst lückenlose europäische Geldwäscheverordnung.

Als die größten Probleme bei der Bekäm...