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LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - L 7 AS 1376/19

Zwischen den Beteiligten ist im Berufungsverfahren streitig, ob im Rahmen einer Beschäftigung als Taxisfahrer erzieltes Trinkgeld im September 2018 und Oktober 2018 als Erwerbseinkommen bedarfsmindernd angerechnet werden kann.

Fundstelle(n):
BAAAH-52109

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