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LG München 26.05.2020 5 HK O 6378/20, NWB 27/2020 S. 1986

AG | Untersagung einer Hauptversammlung mittels einstweiliger Verfügung

Die vollständige Untersagung der Durchführung einer Hauptversammlung mittels einstweiliger Verfügung ist möglich, wenn der antragstellende Aktionär glaubhaft machen kann, dass die von der Hauptversammlung zu fassenden Beschlüsse insgesamt nichtig wären.

Anmerkung:

Dabei kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung (nur) in Betracht, wenn anderenfalls wirksamer Rechtsschutz versagt bliebe, wobei als Kriterium u. a. die Eindeutigkeit der Rechtslage angeführt wird. Vorliegend ergibt sich eine Nichtigkeit der Beschlüsse nicht aus der Erwägung heraus, der Vorstand hätte von seinem ihm durch § 1 Abs. 1 COVID-19-Gesetz eingeräumten Ermessen fehlerhaft Gebrauch gemacht. Nach dieser Vorschrift kann der Vorstand Entscheidungen über die Teilnahme der Aktionäre an der (virtuellen) Hauptversammlung und...