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BGH 14.02.2020 V ZR 159/19, NWB 27/2020 S. 1987

WEG | Geltung der Grundsätze über die werdende Gemeinschaft

Die Anwendung der Grundsätze über die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gelten für jeden Ersterwerb vom teilenden Eigentümer. Werdender Wohnungseigentümer ist auch derjenige, der nach Entstehen der WEG im Rechtssinne von dem teilenden Eigentümer Wohnungseigentum erwirbt und durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung und Übergabe der Wohnung eine gesicherte Rechtsposition erlangt. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob ein solcher Ersterwerb von dem teilenden Eigentümer während der eigentlichen Vermarktungsphase oder erst längere Zeit nach deren Abschluss erfolgt.

Anmerkung:

Daher [i]Hofele, NWB 24/2020 S. 1783war die Anfechtungsklage der Erwerberin zweier Eigentumswohnungen gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung erfolgreich, weil sie werdende Wohnungseigentümerin war und von der...