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BFH 12.02.2020 XI R 24/18, StuB 13/2020 S. 532

Umsatzsteuer | Zum Vorsteuerabzug einer Holding (Konzeptionskosten einer Holdingstruktur) bei angeblicher Dienstleistungskommission

(1) Die Finanzgerichte sind an eine ausdrückliche Billigkeitsentscheidung des FA, dass eine Gesellschaft nicht als Organgesellschaft zu behandeln ist, gebunden. (2) Um die Unternehmenseigenschaft einer Holdinggesellschaft zu begründen, müssen ihre steuerbaren Ausgangsleistungen an ihre Tochtergesellschaften grds. keine besondere „Eingriffsqualität“ aufweisen. Es reicht außerdem aus, wenn solche Leistungen in Zukunft beabsichtigt sind. (3) Eine Dienstleistungskommission i. S. des § 3 Abs. 11 UStG im Verhältnis zu Tochtergesellschaften liegt nicht vor, wenn jenen eine wirtschaftlich nicht teilbare Gesamtleistung anteilig zugeordnet wird (Bezug: § 3 Abs. 11, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG; § 118 Abs. FGO; Art. 168 Richtlinie 2006/112/EG).

Praxishinweise

Wird ein Unternehmer in die Erbringung einer sonstigen Leistung eingeschaltet und handelt er dab...