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Forschungszulage | Erhöhung der Bemessungsgrundlagenhöchstgrenze (BMF)
Das BMF weist aktuell auf die Erhöhung der Bemessungsgrundlagenhöchstgrenze der Forschungszulage hin.
Hintergrund: Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde in § 3 Absatz 5 FZulG die maximale jährliche Bemessungsgrundlage für die förderfähige Aufwendungen, die nach dem und vor dem entstanden sind, von 2 auf 4 Mio. Euro erhöht.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Förderfähige Aufwendungen, die vor dem entstanden sind, sind somit bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 2 Mio. Euro förderfähig. Entstehen beim Anspruchsberechtigten nach dem weitere förderfähige Aufwendungen, erhöht sich die Bemessungsgrundlagenhöchstgrenze auf 4 Mio. Euro, d.h. dass im Jahr 2020 weitere förderfähige Aufwendungen in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro in die Be...