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NWB Nr. 29 vom Seite 2146

Mutterschaftsleistungen bei Kurzarbeit

Gerald Eilts

[i] Arbeitsagentur.de Als eine der Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurden die Regelungen zur Kurzarbeit durch das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld vom “geändert (BGBl 2020 I S. 493; am in Kraft getreten). Nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit wurde bis April 2020 für 6,83 Mio. Arbeitnehmer/innen konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Angezeigt wurde konjunkturelle Kurzarbeit im Monat Mai für 1,14 Mio. und im Monat Juni für weitere 342.000 Personen.

[i]Auswirkungen von Kurzarbeit auf Leistungen nach dem MuSchG streitigDer sprunghafte Anstieg von Kurzarbeit bedeutet auch deutlich mehr sich im mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot befindende schwangere Frauen, die von Kurzarbeit betroffen sind. Für sie selbst und für ihre Arbeitgeber stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Einführung von Kurzarbeit auf die mutterschutzrechtlichen Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) hat. Die Fachwelt ist sich nicht einig.

Orientierungspapier verschiedener Bundesministerien

[i]Unterstützung bei der Geltendmachung von ErstattungsansprüchenDas Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat deshalb zu dieser Frage unter Beteiligung der Bundesministerien für Gesundheit und fü...

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